Jeder Einsatz von Antibiotika birgt das Risiko zur Entwicklung und Ausbreitung von Resistenzen beizutragen. Dies ist ein natürlicher Prozess von Bakterien, um sich selbst gegenüber allen möglichen Einflüssen zu schützen. Das Problem ist, dass die Entwicklung von neuen Antibiotika stagniert.

Um die Resistenzbildung zu vermeiden, hat die Regierung, sowohl national als auch auf EU-Ebene, mehrere Gesetze erlassen und/oder verändert.

Zum einen wurde 2018 die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) verändert. Unter anderem besteht seitdem ein Umwidmungsverbot von bestimmten Antibiotika, die sogenannten „Reserveantibiotika“. Diese sind auch für den Menschen bedeutsam. Außerdem besteht in bestimmten Fällen die Pflicht, ein Antibiogramm beim Einsatz von Antibiotika zu erstellen.

Diese Regeln basieren auf Ermächtigungen des Arzneimittelgesetzes, die mit der 16. AMG-Novelle 2014 neu aufgenommen wurden. Damit wird das Ziel, den allgemeinen Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu minimieren und einen besonders restriktiven Umgang mit bestimmten Wirkstoffen zu fördern, konsequent weitergeführt.

Dies alles ist ein Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Umsetzung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020.

In der DART 2020 sind Maßnahmen gebündelt, die zur Reduzierung von Antibiotikaresistenzen erforderlich sind. Alle Ziele dieser Maßnahmen betreffen Veterinär- sowie Humanmedizin gleichermaßen.

Mit all diesen Änderungen wurde eine neue staatliche Datenbank aufgebaut, die die Therapiehäufigkeiten von Antibiotika erfassen soll. Halbjährlich müssen nun Tierärzte den Einsatz von Antibiotika bei

  • Rindern
  • Schweinen
  • Hühnern und
  • Puten

melden. Für Hobby-Hühnerhalter bedeutet das: Es wird die jeweilige VVVO- Nr. (Viehverkehrsverordnung) jeder Hühnerhalter benötigt, sollten diese mal eine Antibiotikabehandlung benötigen. Diese wird beim Anmelden der Tiere beim zuständigen Veterinäramt vergeben.

Mit diesen gesammelten Daten wird zukünftig entschieden, ob und welche Antibiotika nicht mehr für den Veterinärbereich eingesetzt werden dürfen. Außerdem erhalten Betriebe, bei denen ein erhöhter Antibiotikaverbrauch festgestellt wird, die Auflage gemeinsam mit Ihrem Tierarzt Konzepte zu erarbeiten und anzuwenden, mit deren Hilfe der Antibiotikaeinsatz reduziert werden kann.

Eine Ermittlung des Antibiotikaverbrauches bei Hund und Katze in den kommenden Jahren ist ebenfalls in Planung.