Aktuelle Lage der Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Im Oktober 2024 wurden erneut erste Fälle der Geflügelpest in Schleswig-Holstein festgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt (07.01.2025) besteht im Kreis Pinneberg bisher aber noch keine Aufstallungspflicht und es bestehen keine Beobachtungsgebiete.
Aktuelle Rechtsgrundlage:
Alle HalterInnen von Geflügel (dazu zählen auch „HobbyhalterInnen“!) sind dazu angehalten, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen z.B. Desinfektionswannen oder -matten oder die Fütterung von Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen. Hier alle Informationen zu den geltenden Maßnahmen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz:
Weitere Schutzmaßnahmen wie die Erstellung von Beobachtungsgebieten oder eine Aufstallungspflicht werden durch die Kreise erlassen. Dazu sollten Nachfragen direkt an das für Ihren Kreis zuständige Veterinäramt gehen.
Auffinden von toten oder krank erscheinenden Wildvögeln
Sollten Sie kranke oder verendete Wildvögel finden wird dazu geraten, diesen Fund dem für den Fundort verantwortlichem Ordnungs- oder Veterinäramt zu melden. Diese kümmern sich um das Einsammeln und Beproben der Tiere. Sie selbst sollten nicht in Kontakt mit den Tieren kommen. Hunde und Katzen sind ebenfalls möglichst von den Tieren fernzuhalten.